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Vorsorge-Mindestzinssatz soll 2025 bei 1,25 Prozent bleiben

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Vorsorge-Mindestzinssatz soll 2025 bei 1,25 Prozent bleiben

2. September 2024, 15:22 Uhr
Der Mindestzinssatz für Guthaben im Obligatorium der beruflichen Vorsorge soll bei 1,25 Prozent bleiben. Das empfiehlt die BVG-Kommission. Entscheiden wird der Bundesrat. (Themenbild)
© KEYSTONE/GAETAN BALLY
Die Vorsorgeguthaben der beruflichen Vorsorge sollen weiterhin zu mindestens 1,25 Prozent verzinst werden. Das empfiehlt die Eidgenössische Kommission für berufliche Vorsorge (BVG-Kommission) dem Bundesrat.

Über die Festsetzung des Mindestzinssatzes entscheidet der Bundesrat. Für das laufende Jahr hatte er den Mindestzinssatz um 0,25 Prozentpunkte auf 1,25 Prozent erhöht. Dabei soll es nun vorderhand bleiben, wie es in der Mitteilung der BVG-Kommission vom Montag hiess.

Der Mindestzinssatz gibt vor, wie hoch das Vorsorgeguthaben der Versicherten im BVG-Obligatorium gemäss Bundesgesetz über die berufliche Vorsorge mindestens verzinst werden muss. Entscheidend für seine Höhe ist die Entwicklung der Rendite der Bundesobligationen und zusätzlich der Aktien, Anleihen und Liegenschaften.

Quelle: sda
veröffentlicht: 2. September 2024 15:22
aktualisiert: 2. September 2024 15:22