Veterinärdienst verfügt Sperre wegen Blauzungenkrankheit im Aargau
Die Blauzungenkrankheit mit dem sogenannten Serotyp-3 verbreite sich aktuell rasch, heisst er in der im Amtsblatt veröffentlichten Verfügung. Aktuell sind 103 Tierhaltungen betroffen, wie der Veterinärdienst am Dienstag auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA mitteilte. Rund 30 davon betreffen Betriebe mit Kühen und Rindern, der Rest Schafhaltungen.
Die Fälle seien über den ganzen Kanton verteilt, am stärksten betroffen sei das Fricktal. Seit dem ersten Auftreten Anfang September gab es bereits Massnahmen zur Überwachung und Bekämpfung. Jetzt verhängt der Veterinärdienst bei der Feststellung der Blauzungenkrankheit die einfache Sperre 1. Grades über die verseuchten Bestände.
Übertragung durch Mücken
Erkrankte Tiere dürfen den Hof nur für die Schlachtung verlassen. Um gesunde Tieren auf einen anderen Hof zu bringen, ist die Bewilligung der Kantonstierärztin nötig. Die Blauzungenkrankheit wird durch Viren verursacht, die über den Stich von Gnitzen (kleinen Mücken) auf das Tier übertragen werden. Es findet keine Ansteckung von Nutztier zu Nutztier statt. Wenn infizierte Tiere gestochen werden, können die Mücken jedoch weitere Tiere anstecken.
Verfügt wurde die Sperre für 60 Tage respektive bis zum Beginn der Mücken-freien Zeit im Winter. Die übertragenden Gnitzen treten im Aargau vorwiegend von Juni bis Ende November auf, wie der Veterinärdienst schreibt.
Fälle in 19 Kantonen
Erstmals seit 2020 sind seit Ende August wieder Fälle der Blauzungenkrankheit in der Schweiz aufgetreten. Insgesamt sind neben dem Aargau 18 weitere Deutsch- und Westschweizer Kantone betroffen, wie das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen auf seiner Internetseite schreibt. Laut einer Liste vom 30. September ist der Kanton Jura mit rund 150 Tierhaltungen am stärksten betroffen.