Verwaltungsgericht hebt Baubewilligung für Brunaupark-Siedlung auf
Gegen die von Stadt und Kanton erteilten Bewilligungen haben sich Anwohnerinnen und Anwohner der an die Bauparzelle grenzenden «Siedlung im Laubegg» gewehrt, wie das Verwaltungsgericht am Freitag mitteilte. Eine Beeinträchtigung der «Siedlung im Laubegg» durch die Brunaupark-Siedlung ist laut dem Bericht ohne weiteres denkbar.
Die kantonale Fachstelle hätte deshalb zu beurteilen gehabt, ob ein zusätzliches Gutachten erforderlich gewesen wäre. Dass dies nicht geschehen sei, sei ein gravierender Verfahrensmangel, der bereits für eine Gutheissung der Beschwerde genüge.
Der Entscheid des Verwaltungsgerichts ist noch nicht rechtskräftig. Er kann ans Bundesgericht weitergezogen werden.
Bei dem Projekt handelt es sich bereits um den zweiten Anlauf für eine Neugestaltung des Brunau-Areals. Ein erstes Projekt scheiterte gerichtlich an einer zu hohen Lärmbelastung bei einem Teil der geplanten rund 500 neuen Wohnungen.