Bundesstrafgericht
Vertreter der UBS macht keine Aussagen im Bulgaria-Fall
Im Bulgaria-Prozess hat die Berufungskammer des Bundesstrafgerichts nach dem Hauptangeklagten den Vertreter der UBS befragt. Dieser machte keine Angaben zum Fall.
Der Vertreter der UBS wurde als Auskunftsperson befragt und wiederholte, dass die UBS mit der Übertragung der Verantwortung der Credit Suisse auf sie nicht einverstanden sei. «Die UBS hat mit dieser Angelegenheit nichts zu tun», betonte der Anwalt.
Aus diesem Grund sei er nicht in der Lage, zu diesem Fall auszusagen. «Dieser ist mindestens 17 Jahre alt und betrifft eine andere Bank und andere Führungsgremien.» Der Rechtsanwalt stellte klar, dass er nie für die Credit Suisse gearbeitet habe und die beiden Angeklagten nicht kenne.