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Vertreter der UBS macht keine Aussagen im Bulgaria-Fall

Bundesstrafgericht

Vertreter der UBS macht keine Aussagen im Bulgaria-Fall

2. Oktober 2024, 10:00 Uhr
Der Vertreter der UBS, Kaspar Lang (links), machte vor der Berufungskammer keine Aussagen zum Fall, der der Grossbank durch die Fusion mit der Credit Suisse zugefallen ist. (Archivbild)
© KEYSTONE/Alessandro Crinari
Im Bulgaria-Prozess hat die Berufungskammer des Bundesstrafgerichts nach dem Hauptangeklagten den Vertreter der UBS befragt. Dieser machte keine Angaben zum Fall.

Der Vertreter der UBS wurde als Auskunftsperson befragt und wiederholte, dass die UBS mit der Übertragung der Verantwortung der Credit Suisse auf sie nicht einverstanden sei. «Die UBS hat mit dieser Angelegenheit nichts zu tun», betonte der Anwalt.

Aus diesem Grund sei er nicht in der Lage, zu diesem Fall auszusagen. «Dieser ist mindestens 17 Jahre alt und betrifft eine andere Bank und andere Führungsgremien.» Der Rechtsanwalt stellte klar, dass er nie für die Credit Suisse gearbeitet habe und die beiden Angeklagten nicht kenne.

Quelle: sda
veröffentlicht: 2. Oktober 2024 10:00
aktualisiert: 2. Oktober 2024 10:00