Vater erscheint nicht zum Prozess wegen IS-Unterstützung
Der Anwalt des Vaters beantragte aufgrund des Gesundheitszustands seines Mandanten eine vollständige Befreiung vom Erscheinen vor Gericht. Der 70-Jährige war bereits vor der Radikalisierung seines Sohnes invalid. Er soll laut seinen Ärzten wegen des Erlebten insbesondere an einem posttraumatischen Belastungssyndrom leiden. Durch das Verfahren sei er weiter schwer traumatisiert worden.
Der Vorsitzende der Strafkammer wies darauf hin, dass das persönliche Erscheinen die Regel sei, weshalb Anträge auf Befreiung bislang abgelehnt worden sein. Die Richter zogen sich zurück, um den Antrag auf Dispensation und die möglichen Optionen zu diskutieren: Vertagung des Verfahrens, Urteil in Abwesenheit, Abtrennung der Sache oder Erscheinen per Videokonferenz.