Urner Landrat will Fehlanreize im Steuergesetz aufheben
Zu diesen gehört unter anderem der Kinderdrittbetreuungsabzug, wie aus der Landratssession hervorging. Mit einem Höchstbetrag von maximal 25'000 Franken pro Kind soll verhindert werden, dass Lebenshaltungskosten oder Luxusabgaben künftig nicht mehr geltend gemacht werden können. Beispielsweise wenn Eltern ihre Kinder aus «Prestigegründen» in Privatschulen oder Internaten betreuen lassen.
Ebenfalls sollen für die Fahrkosten vom Wohn- zum Arbeitsort nur noch maximal 13'000 Franken abgezogen werden können. Dies einerseits wegen der vermehrten Verlagerung zum Homeoffice, andererseits zur Reduzierung des Treibhausgasausstosses. Regierungsrat Urs Janett (FDP) bezeichnete die Obergrenze von 13'000 Franken als «grosszügige Lösung» im Vergleich zu anderen Kantonen.