Über Neuauflage einer E-ID kann nun das Parlament entscheiden
Die Botschaft zum Bundesgesetz über den elektronischen Identitätsnachweis und andere elektronische Nachweise (BGEID) gelangt rund ein halbes Jahr später ans Parlament als Anfang Dezember 2022 angekündigt. Nach der Vernehmlassung wurde die Vorlage in mehreren Punkten angepasst. Änderungen gab es beispielsweise beim Kreis der E-ID-Berechtigten, dem Prozess für die Ausstellung, bei Datenschutz-Aspekten, der Benutzerfreundlichkeit sowie der Supportorganisation.
Insgesamt sei die geplante E-ID positiv angenommen worden, schrieb der Bundesrat. Begrüsst worden sei insbesondere, dass der Staat Betreiber der für den Betrieb der E-ID nötigen Vertrauensinfrastruktur sein soll.
In einem ersten Anlauf war das E-ID-Gesetz im März 2021 an der Urne gescheitert. Zur Debatte stand damals eine private Lösung. Sicherheitsbedenken beim Datenschutz gaben gemäss Umfragen nach der Abstimmung den Ausschlag für das Nein.