Über 70 Prozent der Opfer kannten mutmassliche Täterschaft
Die Zahl Beratungen stieg im Vergleich zum Vorjahr um rund fünf Prozent, wie das Bundesamt für Statistik (BFS) am Dienstag mitteilte. 73 Prozent der Beratungen seien von weiblichen Opfern oder Angehörigen in Anspruch genommen worden. Knapp ein Fünftel der betroffenen Personen seien zum Zeitpunkt der Beratung minderjährig gewesen und etwas weniger als die Hälfte habe die Schweizer Staatsangehörigkeit gehabt.
In 72 Prozent der Fälle hätten die Opfer angegeben, die mutmassliche Täterschaft zu kennen. In rund zwei von fünf Fällen handelte es sich um die (Ex-)Partnerin oder den (Ex-)Partner, wie es weiter hiess.
46 Prozent der Beratungen betraf laut Communiqué eine Körperverletzung oder Tätlichkeit, bei einem Drittel ging es um Erpressung, Nötigung oder Drohung und bei 31 Prozent um Sexualstraftaten. Dabei gelte zu beachten, dass eine Beratung in Zusammenhang mit mehreren Straftaten stehen könnte, schrieb das BFS.
Im vergangenen Jahr seien 1132 Gesuche für Entschädigung oder Genugtuung gestellt worden. In diesem Zusammenhang entrichteten die Kantone Leistungen von insgesamt 6,1 Millionen Franken, wie das BFS weiter festhält. Dies entspreche einer Zunahme von fünf Prozent im Vergleich zum Vorjahr.