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Über 300 Opfer von Menschenhandel im Schweizer Asylbereich

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Über 300 Opfer von Menschenhandel im Schweizer Asylbereich

20. Juni 2024, 10:00 Uhr
Die Fachstelle Frauenhandel und Frauenmigration (FIZ) hat zwischen 2019 und 2023 über 300 Menschen im Schweizer Asylbereich unterstützt, die Opfer von Menschenhandel wurden. (Symbolbild)
© KEYSTONE/DPA/MICHAEL KAPPELER
Die Fachstelle Frauenhandel und Frauenmigration (FIZ) hat von 2019 bis 2023 im Schweizer Asylbereich über 300 Opfer von Menschenhandel unterstützt. Die beratenen Menschen kamen aus über 65 Ländern in die Schweiz.

Die meisten Opfer stammen aus Nigeria, Afghanistan, Somalia und der demokratischen Republik Kongo, wie die FIZ am Donnerstag anlässlich des Weltflüchtlingstag mitteilte. 30 Opfer waren minderjährig. Die Ausbeutung der Betroffenen fand in 45 verschiedenen Ländern statt. Vor allem in Italien, Libyen, Griechenland, Frankreich und der Türkei.

Bei sich im Asylbereich befindenden Opfern von Menschenhandel gibt es laut FIZ kaum Handlungsspielraum hinsichtlich deren Verbleib in der Schweiz. In über 80 Prozent der Fälle stehe gemäss der «Dublin-Regelung» eine Rückkehr in das europäische Land im Raum, in dem die Person erstmals europäischen Boden betreten hat und registriert worden ist.

Zurückgeführt wurden die von der FIZ beratenen und betreuten Menschen hauptsächlich nach Italien, Griechenland und Spanien. Die Opfer von Menschenhandel werden gemäss FIZ oftmals in genau die Länder zurückgeführt, in denen sie ausgebeutet wurden.

Das Projekt «umfassender Schutz und Unterstützung für Opfer von Menschenhandel im Asylbereich» unterstützt und betreut seit 2019 Opfer von Menschenhandel, die in der Schweiz Asyl ersuchen. Im Rahmen des Projektes konnten 600 Fachpersonen geschult und sensibilisiert werden. Das Projekt endet in diesem Jahr.

Die Expertinnen- und Expertengruppe zum Menschenhandel des Europarats (Greta) teilte mit, die Schweiz schütze die Opfer unzureichend. Sie forderte den Schutz mittels Identifizierung durch Spezialdienste, sichere Unterkunft, angemessene Betreuung und eine Aufenthaltsgenehmigung gemäss der Europaratskonvention gegen den Menschenhandel. Das Opferhilfegesetz sehe keine entsprechenden Möglichkeiten für Betroffene vor.

Quelle: sda
veröffentlicht: 20. Juni 2024 10:00
aktualisiert: 20. Juni 2024 10:00