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Stadtzürcher Angestellte dürfen nur noch ausnahmsweise fliegen

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Stadtzürcher Angestellte dürfen nur noch ausnahmsweise fliegen

28. August 2024, 13:07 Uhr
Angestellte der Stadt Zürich dürfen künftig nur noch in Ausnahmefällen für Dienstreisen mit dem Flieger abheben. (Symbolbild)
© KEYSTONE/GAETAN BALLY
Die Stadt Zürich erlaubt ihren Angestellten ab 2025 nur noch mit Ausnahmebewilligung Dienstreisen per Flugzeug. Generell sind Dienstreisen nur noch dann zulässig, wenn der Austausch digital nicht möglich ist.

Die Anpassung bei den Dienstreisen ist ein Beitrag zur Erreichung des Klimaziels, wie der Zürcher Stadtrat am Mittwoch mitteilte. Zürich will bis 2040 klimaneutral sein. Sollten Dienstreisen trotzdem notwendig sein, muss der Zug oder ein anderes öffentliches Verkehrsmittel bevorzugt werden.

Klare Vorgaben gibt es für den Fall einer Flugreise: Es muss wichtige Gründe dafür geben und sie muss immer bewilligt werden. Zudem vergütet die Stadt den Angestellten nur ein Economy-Ticket, egal wie lange der Flug dauert. Die CO2-Emissionen des Flugs müssen via Klimaticket kompensiert werden.

Mit der Neuregelung setzt der Stadtrat zwei Postulate aus dem Gemeinderat um. Im Postulat von SP und Grünen ging es darum, vermehrt Dienstreisen per Bahn statt Flug durchzuführen, in dem von SVP und Grünen, die Dienstreisen zu reduzieren.

Quelle: sda
veröffentlicht: 28. August 2024 13:07
aktualisiert: 28. August 2024 13:07
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