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Stadtrat Luzern sieht in Aktiengesellschaften Vorteile

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Stadtrat Luzern sieht in Aktiengesellschaften Vorteile

17. Oktober 2023, 10:00 Uhr
EWL benötigt zur Umsetzung der städtischen Klimaziele genügend unternehmerischen Spielraum. (Archivaufnahme)
© KEYSTONE/URS FLUEELER
In der Stadt Luzern sollen die Verkehrsbetriebe (VBL), die Energie- und Wasserversorgung (EWL), die Pflegeheime (Viva) und das Hallenbad weiterhin als privatrechtliche Aktiengesellschaften (AG) organisiert sein. Zu diesem Schluss ist der Stadtrat gekommen.

Die vier Unternehmen befinden sich im Alleinbesitz der Stadt Luzern und sind als privatrechtliche Aktiengesellschaften organisiert. Er sei der Ansicht, dass die AG weiterhin die richtige Organisationsform sei, teilte der Stadtrat am Dienstag mit.

Die Stadtregierung war durch eine Motion der SP und SVP zur Überprüfung aufgefordert worden. Sie gab deswegen ein Gutachten in Auftrag.

Aus dem Gutachten würden sich keine eindeutigen Hinweise ergeben, welche für eine andere Rechtsform sprechen würden, teilte der Stadtrat mit. Namentlich eine Reintegration in die Zentralverwaltung erscheine nicht angezeigt. Rechtsformänderungen wären zudem mit einem hohen Aufwand verbunden.

Vorteile überwiegen

Die Politik könne zwar auf eine AG weniger stark Einfluss nehmen als auf öffentlich-rechtliche Anstalten, teilte der Stadtrat mit. Diese Einschränkung werde durch die Flexibilität, über welche privatrechtliche Unternehmen verfügten, «mehr als wettgemacht». EWL benötige diese Handlungsfreiheit etwa auch zur Umsetzung der städtischen Klima- und Energiestrategie.

Die Hallenbad AG Luzern wurde 1968 gegründet, als die Stadt das damalige Hallenbad an der Bireggstrasse (heute: Kulturzentrum Neubad) baute. Die Viva Luzern AG löste 2015 die städtische Dienstabteilung Heime und Alterssiedlungen ab.

Die Verkehrsbetriebe Luzern AG (VBL) und die EWL Energie Wasser Luzern Holding AG gibt es seit 2001. Beide waren zuvor als unselbständige öffentlich-rechtlichen Anstalten organisiert.

Individuelle Deckelung

Die Fraktion der Grünen forderte zudem im Postulat «Volksvermögen schützen - Spitzenlöhne deckeln» zu prüfen, ob für diese vier Unternehmen der Maximallohn nicht auf 200'000 Franken und damit auf die Höhe eines Stadtratslohns beschränkt werden solle.

Die Stadtregierung ist bereit, in der Beteiligungsstrategie eine pro Unternehmen individuelle Obergrenze einzuführen. Dabei seien aber die branchenbedingten Unterschiede zu berücksichtigen. Auch könne nicht in bestehende privatrechtliche Verträge der Unternehmen eingegriffen werden.

Quelle: sda
veröffentlicht: 17. Oktober 2023 10:00
aktualisiert: 17. Oktober 2023 10:00
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