Staatsanwaltschaft untermauert Beweise im Fall Hefenhofen TG
In einer Vorverhandlung zum Tierschutzfall Hefenhofen verteidigte die Staatsanwaltschaft die Rechtmässigkeit der 2017 durchgeführten Räumung des Hofs eines renitenten Bauern.
Sämtliche Beweise, die dabei erhoben wurden, seien verwertbar, appellierte der zuständige Staatsanwalt vor dem Obergericht. Er stellte den Antrag, zahlreiche Personen als Auskunftspersonen zur Räumung und zum angetroffenen Zustand des Hofs zu befragen, etwa den Polizeikommandanten, Mitarbeiter des Veterinär-, des Landwirtschaftsamtes oder der Armee.
Das Bezirksgericht Arbon beurteilte 2023 die meisten Beweise gegen den vorbestraften Tierquäler als nicht verwertbar. Auch Fotos von stark vernachlässigten Pferden, die den Fall ins Rollen brachten, hielten für die Richter als Beweis nicht stand.