Solothurn: 16 Jahre für Mutter nach Mord von zwei Töchtern
Das Amtsgericht Bucheggberg-Wasseramt sprach die Beschuldigte auch der Verleumdung des Ehemanns schuldig. Zusätzlich zur Freiheitsstrafe sprach es eine bedingte Geldstrafe aus. Im Strafvollzug hat die Frau eine ambulante therapeutische Behandlung zu absolvieren. Dem Vater der getöteten Kinder und der ältesten Tochter muss sie Genugtuungs- und Schadenersatzzahlungen entrichten.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es kann ans Obergericht des Kantons Solothurn weitergezogen werden. Die Staatsanwältin hatte eine lebenslängliche Freiheitsstrafe wegen Mordes verlangt. Der Verteidiger hatte auf 13 Jahre Freiheitsentzug wegen mehrfacher Tötung plädiert.
Zur Tat gekommen war es am Morgen des 16. Januar 2021 in der Wohnung, wo die Schweizerin nach der Trennung vom Ehemann mit ihren drei Töchtern lebte. Sie erstach die in ihren Betten liegenden 7- und 8-jährigen Töchter, die sie zusammen mit ihrem Mann hatte. Die damals 12-jährige Tochter aus einer früheren Beziehung attackierte sie nicht.
Die Beschuldigte hatte angegeben, sie habe sich selbst töten und die Kinder nicht ihrem Noch-Ehemann überlassen wollen, den sie als Gefahr für sie gesehen habe. Anstalten zu Suizid traf sie allerdings keine. Laut Anklage ging es ihr vor allem um Rache am Mann. Dieser wollte die Scheidung und meisterte sein Leben gut, im Gegensatz zur Frau.