Solaranlagen an denkmalgeschützten Gebäuden spalten die Gemüter
Die Installation von Photovoltaikanlagen an denkmalgeschützten Gebäuden sei mit Schwierigkeiten und bürokratischen Hürden verbunden, schrieb die FDP-Fraktion im Postulat. Die Auflagen des Denkmalschutzes schränkten den Einsatz von modernen Technologien ein und verhinderten das maximale Potential.
Mit einem Postulat wollte sie klare Leitlinien und Möglichkeiten für die Installation von Photovoltaikanlagen von aktueller Technologie mit entsprechenden Gestaltungsmöglichkeiten an denkmalgeschützten Gebäuden schaffen.
Die Regierung empfahl, das Postulat erheblich zu erklären und als erledigt abzuschreiben. Der Rat folgte ihr mit 63 zu 1 Stimmen. Die Bestrebungen, klare Leitlinien und Möglichkeiten für die Installation von Photovoltaikanlagen an denkmalgeschützten Gebäuden zu schaffen, sei mit der Überarbeitung des bestehenden Merkblatts bereits umgesetzt worden, argumentierte der Regierungsrat.
Grundsatzdebatte
Die FDP-Fraktion sei «erfreut», dass das Postulat bereits Früchte getragen habe und das bestehende Merkblatt überarbeitet wurde, sagte Michael Arnonld (FDP). «Unser Ziel war es, dass gerade in Bezug auf Photovoltaikanlagen bei denkmalgeschützten Häusern eine liberalere Handhabung möglich wird», sagte er. Es solle auch Aufgabe des Amtes für Denkmalpflege sein, sich nicht nur mit der Vergangenheit und den historischen Häusern auseinanderzusetzen, sondern auch ein Blick in die Zukunft zu werfen und die aktuellen technischen Entwicklungen mitzuberücksichtigen bei den Bewilligungen und Beratungen.
Die zügige Aktualisierung des Merkblattes spreche für sich und zeige, dass man den Kunden aufzeigen möchte, wie es funktioniere, sagte Adrian Risi im Namen der SVP-Fraktion. Die Mitte-Fraktion sagte, der Regierungsrat habe mit dem Merkblatt eine «praktikable Grundlage» geschaffen.
Die GLP-Fraktion fand es «erstaunlich», dass es zur Änderung eines Merkblatts tatsächlich eines Postulates bedürfe, wie Klemens Iten (GLP) sagte. Denkmalpflege sei immer ein Spannungsfeld mit diversen Interessen der Eigentümerschaft, der Gemeinde, des Kantons und nicht zuletzt auch der Energiewende. Jedes Objekt sei aber eine Einzelfallabwägung, sagte Iten.
Die ALG-Fraktion wünschte sich "viel mehr Unterstützung für PV-Anlagen auf weiteren bestehenden Infrastrukturen und über bereits versiegelten Flächen, wie Ivo Egger (ALG) sagte. Er fragte in die Runde: «Ist das vermeintliche Potenzial von denkmalgeschützten Häusern wirklich so relevant und im Sinne der Ratseffizienz dienlich?»
Patrick Röösli (Mitte) sagte, es könne doch nicht sein, dass ein historisches Gebäude in seiner Materialität, Farbigkeit und ganzheitlichen Eigenart als wichtiger und identitätsstiftender Kulturzeuge auf dem Altar der vermeintlich modernen und umweltgerechten Energieversorgung geopfert werde.
Er riet Bauherren «dringlich», den Anspruch an Solaranlagen auf denkmalgeschützten, inventarisierten Gebäuden nicht zu strapazieren. Er fand, der Fokus solle auf die übrigen, rund 98 Prozent nicht denkmalgeschützten Bauten gelegt werden.
Auch denkmalgeschützte Objekte sollen Beitrag leisten
Vermutlich sei es tatsächlich sehr schwierig, verbindlichere Regelungen zur Realisierung von solchen Anlagen bei Denkmälern zu machen als es sie mit dem angefügten Merkblatt schon gebe, sagte Beat Iten im Namen der SP-Fraktion. Sie war der Ansicht, dass auch denkmalgeschützte Gebäude ihren Beitrag zur Energiewende leisten sollen.
Diese Einstellung teilte Regierungsrat Andreas Hostettler (FDP). Dennoch wunderte er sich, auf wie vielen Häusern mit «idealen PV-Bedingungen» keine Anlagen stünden. «Es wäre nur schade, wenn wir ohne genaues Hinsehen diese Module auf Altstadtdächer klatschen würden», sagte er. Seien es ja gerade auch diese denkmalgeschützten Dachlandschaften, welche eine Altstadt ausmachten. Der Denkmalpflege müsse der Spagat zwischen verschiedenen Interessen gelingen.