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Selbstbestimmungsgesetz in Deutschland in Kraft

Regierungspolitik

Selbstbestimmungsgesetz in Deutschland in Kraft

1. November 2024, 04:29 Uhr
Ein neues Gesetz erleichtert es Menschen in Deutschland, ihren Geschlechtseintrag und ihren Vornamen ändern zu lassen. (Archivbild)
© Keystone/CHROMORANGE/MARTIN SCHROEDER
Ein neues Gesetz erleichtert es Menschen in Deutschland, ihren Geschlechtseintrag und ihren Vornamen ändern zu lassen. Seit Freitag ist das sogenannte Selbstbestimmungsgesetz in Kraft, das die Ampel-Koalition begleitet von vielen Diskussionen durchgesetzt hat.

Um den Geschlechtseintrag auf weiblich, männlich, divers zu ändern oder auch einen Verzicht anzugeben, reicht nun eine Erklärung beim Standesamt.

«Ein ganz besonderer Tag für alle transgeschlechtlichen, intergeschlechtlichen sowie nicht-binären Menschen», teilte die deutsche Gleichstellungsministerin Lisa Paus (Grüne) dazu mit. «Mit dem Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes wird die einfache Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen jetzt endlich Realität.»

Der Queer-Beauftragte der deutschen Regierung, Sven Lehmann (Grüne), sagte: «Deutschland reiht sich damit ein in die Gruppe der Länder weltweit, die Menschen eine Korrektur ihres Geschlechtseintrags und Vornamens ermöglichen, ohne sie zu pathologisieren.» Ähnliche Regelungen gebe es bereits in 16 Staaten, etwa in Argentinien, Neuseeland, Irland und der Schweiz.

Schwierige Prozedur

Mit dem zuvor geltenden umstrittenen Transsexuellengesetz war für Betroffene mehr als 40 Jahre lang eine langwierige und kostspielige Prozedur mit Gutachten und Gerichtsbeschlüssen verbunden. Nun reicht eine Anmeldung beim Standesamt, nach drei Monaten kann die Erklärung abgegeben werden und die Änderung erfolgen - seit August ist die Anmeldung möglich. Die dreimonatige Wartefrist dient dem deutschen Familienministerium zufolge unter anderem als Bedenkzeit für die Person.

Der Geschlechts- und Vornamenseintrag kann frühestens nach zwölf Monaten erneut geändert werden. Auch für Minderjährige ist eine Änderung unter gewissen Voraussetzungen wie etwa dem Einverständnis der Eltern möglich.

Quelle: sda
veröffentlicht: 1. November 2024 04:29
aktualisiert: 1. November 2024 04:29