Schwyzer Regierungsrat will Sozialversicherungsanstalt schaffen
Die Staatskanzlei hat am Donnerstag über die geplante Totalrevision des entsprechenden Gesetzes informiert. Anlass sei die vom Bund beschlossene Modernisierung der Aufsicht in der AHV, teilte sie mit.
Zu den Neuerungen auf Bundesebene gehört, dass Ausgleichskasse, IV-Stelle und Familienausgleichskasse nicht mehr als jeweils eigenständige öffentlich-rechtliche Anstalt geführt werden müssen. Neu genügt eine einzige öffentliche-rechtliche Anstalt, in der die Sozialversicherungen dann als Abteilungen geführt werden.
Der Schwyzer Regierungsrat will deswegen für die Aufgaben der Ausgleichskasse, die IV-Stelle und der Familienausgleichskasse eine kantonale Sozialversicherungsanstalt schaffen. Damit könnten die Strukturen verschlankt werden, teilte er mit.
Heute sind im Kanton Schwyz die drei Sozialversicherungen zwar als selbständige öffentlich-rechtliche Anstalten organisiert. Sie werden jedoch bereits in Personalunion geführt.