Verwaltungsgericht
Schwyzer Gericht weist Beschwerde gegen Steuerfussentscheid ab
Das Schwyzer Verwaltungsgericht hat eine Beschwerde über einen Steuerfussentscheid abgewiesen. (Archivbild)
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Das Verwaltungsgericht des Kantons Schwyz hat die Beschwerde gegen einen Steuerfussentscheid in der Gemeinde Schwyz vollumfänglich abgewiesen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Im Dezember 2024 hatten die Stimmberechtigten der Gemeinde Schwyz an der Gemeindeversammlung beschlossen, den Steuerfuss von 165 Prozent auf 140 Prozent zu senken, wie aus der Mitteilung der Gemeinde vom Montag hervorging. Weiter beschlossen sie 100'000 Franken für die Initialisierung eines Forschungsstandorts im Zeughausareal Seewen.
Gegen die Vorhaben wurde Beschwerde eingereicht. Am 14. Februar wurde diese nun vom Verwaltungsgericht abgewiesen. Sie kann jedoch noch bis ans Bundesgericht weitergezogen worden.