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Schwyzer Gericht muss mündliche Verhandlung gegen Anwalt führen

Bundesgericht

Schwyzer Gericht muss mündliche Verhandlung gegen Anwalt führen

30. April 2024, 12:00 Uhr
Das Bundesgericht hat ein Verfahren ans Schwyzer Kantonsgericht zurückgewiesen. (Archivbild)
© KEYSTONE/LAURENT GILLIERON
Das Schwyzer Kantonsgericht muss gegen einen wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung angeklagten Anwalt eine mündliche Berufungsverhandlung durchführen. Das Bundesgericht hat das nach einem schriftlichen Verfahren gefällte Urteil aufgehoben. Der Anwalt soll von der Gegenpartei seiner Mandanten Geld angenommen haben.

Der Angeklagte soll 2008 eine Einsprache gegen eine Verlängerung des Kiesabbaus der Firma Kibag in Nuolen und Tuggen ohne Rücksprache mit seinen Klienten zurückgezogen haben. Dabei habe er von der Gegenpartei 12'000 Franken bekommen,

Das Strafgericht Schwyz sprach den Mann im August 2020 frei. Gut zwei Jahre später bestätigte das Kantonsgericht diesen Entscheid. Nun muss es sich erneut mit dem Fall auseinandersetzen, wie aus einem am Dienstag veröffentlichten Urteil des Bundesgerichts hervor geht.

Ein Ehepaar, das Schadenersatz vom Anwalt fordert, hatte nicht in ein schriftliches Berufungsverfahren eingewilligt. Weil kein Fall vorliegt, in dem ein solches ohne Einwilligung der Parteien gewählt werden darf, hat das Kantonsgericht Bundesrecht verletzt. (Urteil 7B_228/2022 vom 4.4.2024)

Quelle: sda
veröffentlicht: 30. April 2024 12:00
aktualisiert: 30. April 2024 12:00