Schweizer Eishockey-Natis müssen ohne Schweizerkreuz aufs Eis
Grundsätzlich ist der Gebrauch des Wappens seit dem Inkrafttreten des revidierten Wappenschutzgesetzes 2017 nur der Eidgenossenschaft gestattet. Unternehmen und Vereine hatten jedoch die Möglichkeit, innert zwei Jahren eine Genehmigung für eine Weiterbenützung zu beantragen - wenn sie das Wappen seit 30 Jahren nutzten.
Wie das Bundesverwaltungsgericht in einem am Freitag publizierten Urteil festhält, verpasste die SIHF die Frist. Das Gericht ist daher zum Schluss gelangt, dass das vom Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement mit der Sache betraute Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum zu Recht nicht auf das Gesuch der SIHF von 2021 eintrat. Die Gesuche um eine Ausnahmebewilligung mussten bis Ende 2018 gestellt werden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.