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Schweiz kündigt Europäische Menschenrechtskonvention nicht

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Schweiz kündigt Europäische Menschenrechtskonvention nicht

25. September 2024, 11:02 Uhr
Mitglieder des Vereins Klimaseniorinnen im vergangenen April in Strassburg. (Archivbild)
© KEYSTONE/EPA/RONALD WITTEK
Das Parlament will keine Kündigung der Europäischen Menschenrechtskonvention. Nach dem Nationalrat hat am Mittwoch auch der Ständerat eine entsprechende Motion aus den Reihen der SVP abgelehnt.

Jakob Stark (SVP/TG) verlangte, dass die Schweiz die Konvention auf den nächstmöglichen Termin kündigen solle. Der Rat verwarf den Vorstoss jedoch mit 37 zu 6 Stimmen bei einer Enthaltung. Bereits am Vortag hatte der Nationalrat einen gleichlautenden Vorstoss abgelehnt. Die Motionen sind damit vom Tisch.

Mit 32 zu 12 Stimmen ohne Enthaltungen angenommen hat die kleine Kammer dagegen eine Motion von Andrea Caroni (FDP/AR). Dieser fordert, der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte solle sich auf seine Kernaufgabe besinnen. Er will den Bundesrat beauftragen, gemeinsam mit anderen Staaten auf dieses Ziel hinzuwirken. Dieser Vorstoss geht an den Nationalrat.

Hintergrund ist das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte im Fall der Klimaseniorinnen im April 2024. Der Gerichtshof hielt darin fest, dass die Schweiz ihren menschenrechtlichen Verpflichtungen beim Klimaschutz nicht nachgekommen sei. Kritikerinnen und Kritiker monieren, mit dem Urteil würden demokratische Entscheidungen ausgehebelt.

Quelle: sda
veröffentlicht: 25. September 2024 11:02
aktualisiert: 25. September 2024 11:02