Referendum gegen Luzerner Spitalgesetz kommt zustande
Das Referendumskomitee bestehend aus der GLP, der jungen GLP, freisinnigen Kantonsratsmitgliedern, den Jungfreisinnigen sowie Wirtschaftsverbänden konnte 3926 gültige Unterschriften sammeln, wie die Staatskanzlei Luzern am Dienstag mitteilte. 3000 Unterschriften waren für das Zustandekommen des Referendums nötig.
Das vom Kantonsrat verabschiedete Spitalgesetz definiert das Leistungsangebot der drei Kantonsspitäler Wolhusen, Sursee und Luzern in der Grund- und Notfallversorgung. Es umfasst die Innere Medizin, Allgemeine Chirurgie, Gynäkologie und Geburtshilfe, Anästhesie, eine interdisziplinäre Notfallstation mit 24-Stunden-Bereitschaft sowie die Intensivpflege.
Das Referendumskomitee bezeichnete die Ausgestaltung des Gesetzes in einer Mitteilung von Anfang Januar als zu «starr». Das Leistungsangebot der Spitäler müsse flexibel bleiben. Den Spitälern dürfe nicht die Freiheit und Verantwortung genommen werden, auf aktuelle Bedürfnisse und Entwicklungen zu reagieren.
Die politischen Debatten über das Angebot der Luzerner Spitäler wurden durch das Spital Wolhusen angestossen, das derzeit neu gebaut wird. Kritikerinnen und Kritiker aus dem Entlebuch und dem Hinterland äusserten die Sorge, dass das Leistungsangebot in Wolhusen erheblich reduziert werden könnte.