Referendum gegen Gesetz zu Luzerner Spitalangebot eingereicht
Für das Zustandekommen des Referendums sind 3000 Unterschriften nötig. Dem Komitee gehören die Grünliberale Partei (GLP), die junge GLP, die Jungfreisinnigen, freisinnige Kantonsratsmitglieder sowie Wirtschaftsverbände an.
Das vom Kantonsrat beschlossene Spitalgesetz legt neu das Leistungsangebot in der Grund- und Notfallversorgung der drei Kantonsspitäler fest. Dieses besteht demnach aus der Inneren Medizin, der Allgemeinen Chirurgie, der Gynäkologie und Geburtshilfe, der Anästhesie, einer interdisziplinären Notfallstation mit 24-Stunden-Bereitschaft sowie einem Angebot in der Intensivpflege.
Das Referendumskomitee bezeichnete diese Vorgaben als Fesseln. Sie nähmen den Spitälern die Freiheit und Verantwortung, auf aktuelle Bedürfnisse und Entwicklungen zu reagieren.
«Verordnete Strukturerhaltung»
Das Komitee geht auch davon aus, dass die neuen Vorgaben die Gesundheitskosten zusätzlich in die Höhe treiben würden. Die «verordnete Strukturerhaltung» müsse dann mit Prämien- und Steuergeldern finanziert werden.
Der Kantonsrat hatte die umstrittene Regelung im Mai 2024 mit 65 zu 45 Stimmen als Reaktion auf eine weiter gehende Volksinitiative der SVP beschlossen. Diese zog das Begehren daraufhin zurück.
Nein sagten im Kantonsrat auch SP und Grüne, weil die Finanzierung der Mehrkosten durch den Kanton nicht im Aufgaben- und Finanzplan gesichert sei. Dies kritisierte in der Mitteilung auch das Referendumskomitee. Der Druck auf die Spitäler und die Pflegekräfte dürften steigen, wenn die Finanzierung nicht gesichert sei.
Die politische Diskussionen um das Angebot der Luzerner Spitäler waren durch das Spital Wolhusen ausgelöst worden. Dieses wird derzeit neu gebaut. Kritikerinnen und Kritiker aus dem Entlebuch und dem Hinterland befürchteten, dass in Wolhusen das Angebot stark abgebaut werden könnte.