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Räte können über Einführung der Individualbesteuerung entscheiden

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Räte können über Einführung der Individualbesteuerung entscheiden

21. Februar 2024, 13:45 Uhr
Ehepaare sollen künftig wie unverheiratete Paare besteuert werden und zwei getrennte Steuererklärungen ausfüllen. Dies ist das Ziel der Individualbesteuerung. Nun kann das Parlament darüber entscheiden. (Archivbild)
© KEYSTONE/CHRISTIAN BEUTLER
Über die Abschaffung der Heiratsstrafe kann das Parlament entscheiden. Der Bundesrat hat am Mittwoch die Botschaft zur Einführung der Individualbesteuerung verabschiedet. Er bevorzugt wie angekündigt den Weg über ein Gesetz und lehnt einen neuen Verfassungsartikel ab.

Der Bundesrat empfiehlt deshalb die Volksinitiative «Für eine zivilstandsunabhängige Individualbesteuerung (Steuergerechtigkeits-Initiative)» der FDP Frauen zugunsten des indirekten Gegenvorschlags zur Ablehnung, wie er schrieb. Mit einem neuen Bundesgesetz über die Individualbesteuerung könne das gleiche Ziel schneller erreicht werden.

Mit dem Wechsel von der Ehepaarbesteuerung zur Individualbesteuerung will der Bundesrat die sogenannte Heiratsstrafe abschaffen und positive Erwerbsanreize setzen. Der Grundsatz lautet: Ehepaare sollen künftig wie unverheiratete Paare besteuert werden und zwei getrennte Steuererklärungen ausfüllen.

Insgesamt geht der Bundesrat bei der direkten Bundessteuer bezogen auf das Steuerjahr 2024 von schätzungsweise rund einer Milliarde Franken Mindereinnahmen pro Jahr aus. Davon trägt der Bund rund 800 Millionen Franken und die Kantone rund 200 Millionen Franken. Bis die Reform umgesetzt wird, dürfte es aber noch Jahre dauern.

Quelle: sda
veröffentlicht: 21. Februar 2024 13:45
aktualisiert: 21. Februar 2024 13:45