Räte einigen sich bei Minderjährigenheiraten
Umstritten war zwischen den Räten zuletzt nur noch eine Ausnahmeregelung. Dabei geht es um Fälle, in denen ein Ehepartner oder eine Ehepartnerin zum Zeitpunkt der Prüfung einer Ehe noch immer minderjährig ist.
Ständerat und Bundesrat hatten sich dafür ausgesprochen, dass in solchen Fällen eine Ehe aufrechterhalten werden kann, wenn ein Richter die Aufrechterhaltung der Ehe im Interesse der betroffenen Person und zu deren Schutz als notwendig erachtet.
Der Nationalrat wollte diese Ausnahmebestimmung ursprünglich streichen, also keine Ausnahmen zulassen, schloss sich jedoch am Mittwoch dem Ständerat an. Das Geschäft geht nun noch in die Schlussabstimmungen der beiden Räte.