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Räte einigen sich bei Minderjährigenheiraten

Eherecht

Räte einigen sich bei Minderjährigenheiraten

12. Juni 2024, 15:28 Uhr
Die Ehe mit einer minderjährigen Person soll gelten können, wenn ein Richter die Aufrechterhaltung der Ehe im Interesse der betroffenen Person und zu deren Schutz als notwendig erachtet. (Archivbild)
© KEYSTONE/DPA dpa-Zentralbild/Z5302/_ANDREAS LANDER
Die Schweiz verschärft ihre Bestimmungen zu Ehen Minderjähriger. Unter anderem sind sogenannte Sommerferienheiraten künftig generell ungültig. Der Nationalrat hat am Mittwoch die letzte Differenz zum Ständerat bei der Vorlage ausgeräumt.

Umstritten war zwischen den Räten zuletzt nur noch eine Ausnahmeregelung. Dabei geht es um Fälle, in denen ein Ehepartner oder eine Ehepartnerin zum Zeitpunkt der Prüfung einer Ehe noch immer minderjährig ist.

Ständerat und Bundesrat hatten sich dafür ausgesprochen, dass in solchen Fällen eine Ehe aufrechterhalten werden kann, wenn ein Richter die Aufrechterhaltung der Ehe im Interesse der betroffenen Person und zu deren Schutz als notwendig erachtet.

Der Nationalrat wollte diese Ausnahmebestimmung ursprünglich streichen, also keine Ausnahmen zulassen, schloss sich jedoch am Mittwoch dem Ständerat an. Das Geschäft geht nun noch in die Schlussabstimmungen der beiden Räte.

Quelle: sda
veröffentlicht: 12. Juni 2024 15:28
aktualisiert: 12. Juni 2024 15:28