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Radio- und TV-Gebühren für Firmen sind laut Urteil rechtswidrig

Bundesverwaltungsgericht

Radio- und TV-Gebühren für Firmen sind laut Urteil rechtswidrig

17. November 2023, 12:00 Uhr
Das Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen beurteilt die Unternehmensabgabe für Radio und Fernsehen als verfassungswidrig. (Archivbild)
© Keystone/GAETAN BALLY
Die Radio- und Fernsehgebühren für Unternehmen sind laut Bundesverwaltungsgericht verfassungswidrig. Die degressive Tarifgestaltung verstosse gegen das Rechtsgleichheitsgebot, weil kleine Unternehmen benachteiligt würden, urteilen die St. Galler Richter.

Aus Gründen der Rechtssicherheit und der Verhältnismässigkeit bleibt der aktuelle Tarif jedoch bis zur nächsten Verordnungsänderung anwendbar, wie die Richter am Freitag bekanntgaben. Die in den angefochtenen Verfügungen festgesetzten Beiträge für die Unternehmensabgabe 2021 bleiben demnach geschuldet.

Dem Bundesrat wird vom Gericht aber nahegelegt, bei der nächsten Überprüfung eine progressive oder teilweise lineare Ausgestaltung der Unternehmensabgabe in Betracht zu ziehen.

Gegen die von der Serafe erhobenen Gebühren hatten vier Unternehmen Beschwerde geführt. Für das Bundesverwaltungsgericht hat die degressive Tarifgestaltung zur Folge, dass kleinere Unternehmen einer höheren Steuerbelastung ausgesetzt sind als umsatzstarke.

Der Entscheid kann beim Bundesgericht angefochten werden.

Quelle: sda
veröffentlicht: 17. November 2023 12:00
aktualisiert: 17. November 2023 12:00