Parlamentarische Aufsicht will schärfere Kontrollen bei Kurzarbeit
Die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrats (GPK-N) bezeichnete in ihrem am Donnerstag publizierten Bericht die Kurzarbeit als «zweckmässiges Instrument in der Corona-Krise». Die Aufsicht müsse jedoch verstärkt werden.
Aus Sicht der GPK-N ist es zudem zentral, dass sicherstellt wird, dass die noch laufenden Kontrollen zur ausbezahlten Kurzarbeitsentschädigung innerhalb der geltenden Fristen durchgeführt werden. Nur so sei sichergestellt, dass unrechtmässig bezogene Gelder von den fehlbaren Betrieben überhaupt noch zurückgefordert werden könnten.
Insgesamt formulierte die Aufsichtskommission sieben Empfehlungen zuhanden des Bundesrats. Dieser kann nun bis Anfang März dazu Stellung nehmen.