Parlament bereinigt erste Reformschritte im Jugendstrafrecht
Die grosse Kammer beschloss im dritten Anlauf beim letzten offenen Punkt der Vorlage, nicht auf ihrem Standpunkt zu beharren. Ursprünglich wollte sie den möglichen Freiheitsentzug für ab 16-jährige Mörderinnen und Mörder von vier auf sechs Jahre erhöhen. Mit 104 zu 81 Stimmen verzichtete sie nun darauf.
Der Ständerat wollte diese Frage jedoch noch nicht in der laufenden Reform klären und verwies auf eine breite Analyse der Strafrahmen im Jugendstrafrecht, die bis Ende Jahr vom Bundesrat vorgelegt werden soll. Es brauche diese Gesamtschau, sagte Andrea Caroni (FDP/AR) im Namen der Ständeratskommission. Die Anhörungen zu allfälligen Verschärfungen würden sofort danach beginnen.
Die Vorlage ist damit bereit für die Schlussabstimmungen.