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Öffentlichkeit behält Zugang zur Rotschuo-Bucht in Gersau SZ

Bundesgericht

Öffentlichkeit behält Zugang zur Rotschuo-Bucht in Gersau SZ

11. Juli 2024, 12:00 Uhr
Das Bundesgericht in Lausanne. (Archivaufnahme)
© KEYSTONE/LAURENT GILLIERON
Die Rotschuo-Bucht in Gersau SZ bleibt für die Öffentlichkeit zugänglich. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde von zwei Immobilien-Firmen abgewiesen. Eine Änderung des bestehenden Gestaltungsplans sah im Zusammenhang mit einem Bauprojekt eine Zugangs-Beschränkung vor.

Das Bundesgericht hat am Donnerstag vorerst das Dispositiv veröffentlicht. Das Begründete Urteil folgt zu einem späteren Zeitpunkt. Es stützt das Urteil des Schwyzer Kantonsgerichts vom 30. März 2022, das eine Beschwerde des Schwyzer Heimatschutzes guthiess.

Die kantonale Instanz gelangte zum Schluss, dass kein Grund ersichtlich sei, wieso der seit zwei Jahrzehnten verbindlich gewährleistete öffentliche Seezugang eingeschränkt werden sollte.

Der Schwyzer Regierungsrat und der Bezirksrat Gersau hatten den über 15 Jahre alten Gestaltungsplan für einen Teil des Uferabschnitts aufheben und erneuern lassen, nachdem dort eine neue Hotelanlage geplant wurde. Das geplante Vorgehen bezeichnete das Kantonsgericht als eine verpönte «Aushöhlung der demokratisch abgestützten Grundordnung». (Urteil 1C_285/2022 vom 25.6.2024)

Quelle: sda
veröffentlicht: 11. Juli 2024 12:00
aktualisiert: 11. Juli 2024 12:00
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