Obwaldner sollen früher Bescheid über Prämienverbilligung erhalten
Der Regierungsrat hat eine Teilrevision der Gesetzgebung zu den Prämienverbilligung in die Vernehmlassung geschickt, wie er am Mittwoch mitteilte. Grundlage der Anpassungen ist ein Wirkungsbericht von 2023.
Eine Neuerung ist, dass der Selbstbehalt neu vom Regierungsrat sowie bereits im Dezember des Vorjahres festgelegt werden soll. Heute liegt dies in der Kompetenz des Kantonsrats, er tat es bislang im März.
Die aktuelle Regelung habe den Nachteil, dass die Bezügerinnen und Bezüger der Prämienverbilligung erst im Verlauf des Jahres die genaue Höhe der Verbilligung erfahren würden, erklärte der Regierungsrat in seinem Vernehmlassungsbericht.
Dies hat auch zur Folge, dass die Krankenkassen die Verbilligung erst ab Juni den Versicherten gutschreiben können. Die Versicherten müssten somit ihre Prämien vorschiessen, was nicht im Einklang mit der Bundesgesetzgebung sei, erklärte der Regierungsrat.
Die nun vorgeschlagene Neuerung soll der Prozess nach Angaben des Regierungsrats um rund drei Monate beschleunigen. Die Befugnisse der Kantonsregierung sollen bei der Festlegung des Selbstbehalts indes beschränkt werden, nämlich auf eine Bandbreite von 9,0 bis 11,5 Prozent.
Die Vernehmlassung dauert bis am 18. Dezember. Umgesetzt werden soll die Neuerung auf das Jahr 2026.