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Obwaldner Regierung wehrt sich gegen Vorwurf der Intransparenz

Kantonsrat OW

Obwaldner Regierung wehrt sich gegen Vorwurf der Intransparenz

25. Januar 2024, 14:53 Uhr
Die Obwaldner Regierung beantwortete Fragen rund um das Bundesasylzentrum Glaubenberg. (Archivbild)
© KEYSTONE/URS FLUEELER
Der Obwaldner Regierungsrat hat im Hinblick auf die Januar-Session des Kantonsrats vom Donnerstag Stellung zu verschiedenen Vorwürfen seitens der SVP-Fraktion genommen. Diese warf ihr in einer Interpellation unter anderem die Vorenthaltung von Informationen im Bezug auf das Asylzentrum Glaubenberg vor.

Kantonsrat Peter Seiler (SVP) zeigte sich an der Januar-Session mit den Antworten der Regierung teilweise zufrieden. Er sei jedoch der Meinung, dass die Regierung einmal mehr suggeriere, das die Situation nur halb so schlimm sei. Dabei nähmen die Probleme im Asylbereich immer mehr zu.

Regierungsrat Christoph Amstad (Mitte) sagte, dass das Asylwesen eine Verbundaufgabe sei und alle - Bund, Kantone und Gemeinden - ihren Beitrag leisten müssten, damit es funktioniere. Mit dem Bundesasylzentrum im Glaubenberg käme es zu weniger Personenzuweisungen in die kantonalen Strukturen. Davon profitierten alle, ganz besonders die Gemeinden.

Den Vorwurf «Probleme unter den Teppich zu kehren», wies er von sich. Es bestehe im Kanton Obwalden keine Krise im Asylbereich. Weiter betonte er, dass die Mitarbeitenden der Dienststelle der Sozialen Dienste Asyl eine «hervorragende Arbeit» leisteten.

Kein Tötungsdelikt im Asylzentrum

Die Gerüchteküche laufe heiss, schrieb die SVP in ihrer Interpellation vom Oktober 2023. Von ständigen Einsatzfahrten seitens der Polizei, Sachbeschädigungen, Diebstählen, körperlichen Auseinandersetzungen und gar einem Tötungsdelikt sei die Rede. Die Partei forderte die Regierung zur «vollständigen Transparenz» auf.

Es würden bei der Kantonspolizei keine spezifische Statistiken zu einzelnen Fällen geführt, hielt der Regierungsrat in seiner Antwort fest. Seit 2017 seien 470 Strafverfahren gegen Erwachsene geführt worden, teilweise mehrere gegen dieselben Personen. Bei rund zwei Drittel handle es sich um Vermögensdelikte. Ein Fünftel seien Verfahren wegen Widerhandlungen gegen Leib und Leben.

Auch zu Sachbeschädigungen würden keine Statistiken geführt. Es sei aber zutreffend, dass es Sachbeschädigungen gebe. Mutwillige oder grobfahrlässige Beschädigungen würden wenn möglich den Verursachern belastet, beispielsweise durch Kürzungen der Asylsozialhilfe.

Ein Tötungsdelikt hätte es im Asylzentrum Glaubenberg nicht gegeben, so die Regierung. Ein Asylsuchender sei jedoch mit einem Messer verletzt worden. Um die Sicherheit zu Gewährleisten stünden der Polizei aktuell 300 Stellenprozente zur Verfügung. Zusätzlich bestünden Vereinbarungen mit der Securitas AG und der VüCH AG.

Quelle: sda
veröffentlicht: 25. Januar 2024 14:53
aktualisiert: 25. Januar 2024 14:53
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