Obwaldner Parlament will Schätzungen von Grundstücken neu regeln
Der Kanton Obwalden plant ab 2025, seine Grundstückschätzungen mit einer neuen Fachanwendung vorzunehmen, wodurch Gesetzesanpassungen notwendig werden. Mit einem Nachtrag zum Gesetz über die amtliche Schätzung und das Grundpfandrecht sollen offene Punkte zu Landwert, Netto-Steuerwert und Eigenmietwert geregelt werden. Bereits in der Vernehmlassung hatte das Thema für Diskussionen gesorgt.
Am Donnerstag hielt Regierungsrätin Cornelia Kaufmann (Mitte/GLP) im Rat fest, dass die Vorlage entgegen mancher Meinungen keine Steuererhöhung für die Bürger zur Folge habe, sondern lediglich die Grundeigentümer betreffe. Diese hätten über Jahre hinweg von tiefen Vermögenssteuern profitiert, was eine Ungleichbehandlung zwischen Mieter und Eigentümer noch verstärkt habe.