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Obwaldner Kantonspersonal darf neu bis zum 72. Altersjahr arbeiten

Kantonsrat OW

Obwaldner Kantonspersonal darf neu bis zum 72. Altersjahr arbeiten

12. September 2024, 10:13 Uhr
Der Obwaldner Kantonsrat will die Anstellungsbedingungen für kantonale Mitarbeitende anpassen. (Archivbild)
© KEYSTONE/URS FLUEELER
Der Obwaldner Kantonsrat hat am Donnerstag über die Anstellungsbedingungen der kantonalen Verwaltung und der Lehrpersonen debattiert. Unter anderem entschied er, dass Mitarbeitende neu bis zum 72. Altersjahr arbeiten dürfen, wenn es im Interesse des Kantons liegt.

Statt nur zwei Jahre länger, sollen kantonale Mitarbeiter bis zum 72. Altersjahr arbeiten können, schlug die Regierung vor. Die FDP beantragte eine Senkung der Altersgrenze auf 70 Jahren und dies auch nur bei einem hauptberuflichen Dienstverhältnis. Nebenberufliche Tätigkeiten sollten nur im Ausnahmefall möglich sein.

Die SP-Fraktion hielt die Altersgrenze von 72 Jahren für «willkürlich» und beantragte die Streichung der Grenze. Die Behörden sollen individuell entscheiden, wer die Fähigkeiten mitbringt, weiterzuarbeiten, sagte Eva Morger (SP).

Regierungsrätin Cornelia Kaufmann Hurschler (Mitte) sagte, dass es eine Altersgrenze brauche. Denn mit dem Alter steige das Risiko für Erkrankungen und folglich die Lohnfortzahlungspflicht. Den Antrag der FDP hielt sie aufgrund der Begriffe «haupt- und nebenberuflich» für zu kompliziert und für die Praxis nicht geeignet.

Das Parlament lehnte den Antrag der SP ab und stimmte bei der Schlussabstimmung mit 30 zu 21 Stimmen für den Vorschlag der Regierung.

Familienzulagen bleiben unverändert

Ebenfalls diskutiert wurden die Familienzulagen. Wer Anspruch auf Kinder- und Ausbildungszulagen hat, erhält pro Jahr und Kind 1200 Franken an Familienzulagen. Die Regierung schlug vor, dass Angestellte auch Zulagen erhalten sollten, wenn eine Anspruchskonkurrenz besteht.

Die vorberatenden Kommission schlug vor, den entsprechenden Gesetzesartikel wie bisher zu belassen und den Betrag zu kürzen, wenn Eltern für dasselbe Kind Leistungen von Dritten erhalten. Die FDP schlug vor, die Familienzulage dem Arbeitspensum anzupassen. Bei Teilzeitpensen sollen die Beiträge «pro rata» gekürzt werden.

Die Regierung entschied sich, nicht gegen den Antrag der Kommission zu opponieren. Jedoch sprach sie sich gegen den FDP-Antrag aus. Denn dieser würde zu einer «Schlechterbehandlung» von gewissen Personen gegenüber heute führen, sagte Regierungsrätin Hurschler. Von 263 beziehenden Personen wären 99 betroffen. Darunter mehrheitlich Frauen mit Kindern, welche in einem Teilzeitpensum arbeiteten.

SVP und Mitte/GLP unterstützten den Antrag der Kommission. Damit könne auf Mehrausgaben von 130'000 Franken verzichtet werden, sagte Daniel Blättler (SVP). Benno Dillier (Mitte/GLP) sagte, mit dieser Variante würde niemand bevor- oder benachteiligt.

Eva Morger (SP) argumentierte, dass sich die 130'000 Franken lohnen würden. Die Familienzulagen könnten einen Anreiz sein, Frauen zur Arbeit zu motivieren und sie als dringend nötige Fachkräfte zu behalten.

Martin Sigg (FDP) sagte, wenn schon Geld verteilt werde, dann nicht mit der Giesskanne. Beim FDP-Antrag gehe es um Gerechtigkeit. Denn Vollzeitmitarbeiter sollen nicht benachteiligt werden. Zudem sollen keine neuen Anreize geschaffen werden, tieferprozentig zu arbeiten.

Das Parlament stimmte mit 36 zu 15 Stimmen für den Antrag der Kommission. Der Antrag der FDP wurde abgelehnt. Die Schlussabstimmung findet nach einer zweiten Lesung statt.

Im Rahmen der Debatte um das Staatsverwaltungsgesetz wurden weitere Änderungen im Personalrecht beschlossen. Unter anderem, dass Eltern während des Mutter- oder Vaterschaftsurlaubs Anspruch auf 100 Prozent ihres Grundlohns haben. Zudem soll der Ferienanspruch bis zum 49. Lebensjahr um fünf Tage, vom 50. bis 59. Lebensjahr um drei Tage erhöht werden.

Quelle: sda
veröffentlicht: 12. September 2024 10:13
aktualisiert: 12. September 2024 10:13
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