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Obwalden will Schätzungsgebühren kostendeckender berechnen

Kantonsrat OW

Obwalden will Schätzungsgebühren kostendeckender berechnen

30. November 2023, 10:06 Uhr
Im Sarner Rathaus tagt heute der Obwaldner Kantonsrat. (Archivbild)
© KEYSTONE/URS FLUEELER
Der Obwaldner Kantonsrat hat an seiner Dezember-Session die Totalrevision der Verordnung über die Schätzungsgebühren diskutiert. Neu sollen die Gebühren für landwirtschaftliche und nichtlandwirtschaftliche Grundstücke getrennt ermittelt werden.

Es sei festgestellt worden, dass mit den derzeitigen Schätzungsgebühren das Kostendeckungsprinzip nicht mehr eingehalten werde, wie der Regierungsrat in seinem Bericht schrieb. Deshalb sollen die Gebühren für die Grundeigentümer moderat erhöht werden.

Künftig soll zwischen einer Grundgebühr und einer Wertgebühr unterschieden werden. Die Grundgebühr betrage 600 Franken. Mit ihr würden unter anderem die Kosten für die Auftragserfassung, Anfahrt, Besichtigung des Grundstücks, Nachbearbeitung et cetera abgedeckt.

Die Wertgebühr dagegen decke den zusätzlichen Aufwand ab, welcher bei grösseren Liegenschaften entstehe. Die Gebühr solle neu 0,05 statt 0,025 Prozent des Gesamtwertes aller geschätzten Grundstücke betragen, wie es im Bericht weiter hiess. Gesamthaft könnten so Mehreinnahmen von 18'000 bis 23'000 Franken erzielt werden.

Gebühr zulasten der Steuerzahler

Die vorberatende Kommission stellte den Antrag auf eine Mindesthöhe von 100 Franken bei der Wertgebühr zu verzichten. Dieser Antrag wurde seitens der SVP und der FDP unterstützt. Die 100 Franken kämen einer Aufstockung der Grundgebühr gleich, so Peter Abächerli (SVP). «Es sollte unser Interesse sein, alle gleich zu behandeln und nicht Grundeigentümer kleinerer Liegenschaften zu bestrafen.»

Niklaus Vogler (Mitte/GLP) argumentierte, dass wenn die Kosten nicht von den Grundeigentümern übernommen würden, diese auf die Steuerzahlenden zurückfielen. Mit dem Antrag der Kommission wäre das Ziel der Kostendeckung am Ende nicht erreicht und man wäre am Ziel vorbeigeschossen.

Dies bestätigte auch Regierungsrätin Cornelia Kaufmann (CVP/Mitte). «Wir benötigen die Grundgebühr von 600 Franken und die Wertgebühr von mindestens 100 Franken, um die Kosten decken zu können.» Werden die 100 Franken gestrichen, müssten die Steuerzahler in die Tasche greifen. Es sei fraglich ob es angebracht sei eine freiwillige Dienstleistung mittels Steuerzahlungen zu quersubventionieren.

Der Kantonsrat stimmte den Anträgen der vorberatenden Kommission mit 26 Ja-, zu 22 Nein-Stimmen und drei Enthaltungen zu. Die 100 Franken werden aus der Verordnung gestrichen. Die Totalrevision wurde mit 51 Stimmen angenommen.

Quelle: sda
veröffentlicht: 30. November 2023 10:06
aktualisiert: 30. November 2023 10:06
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