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Obergericht Zürich verurteilt 40-Jährigen zu 13 Jahren

Tötungsdelikt

Obergericht Zürich verurteilt 40-Jährigen zu 13 Jahren

20. Juni 2024, 18:29 Uhr
Das Zürcher Obergericht hat am Donnerstag einen 40-jährigen Schweizer zu einer 13-jährigen Freiheitsstrafe verurteilt. Er tötete 2016 seine Mitbewohnerin und verging sich an ihrer Leiche. (Symbolbild)
© KEYSTONE/ENNIO LEANZA
Das Obergericht des Kantons Zürich hat am Donnerstag einen 40-jährigen Mann wegen vorsätzlicher Tötung und Störung des Totenfriedens zu einer Freiheitsstrafe von 13 Jahren verurteilt. Er hat im Vollzug eine ambulante Massnahme zu absolvieren.

Der geständige Schweizer hat im September 2016 in Zürich seine Untermieterin im Streit erdrosselt und sich anschliessend an ihrer Leiche vergangen.

Mit seinem Urteil bestätigte das Obergericht weitgehend den Entscheid des Bezirksgerichts. Dieses hatte den Mann im Mai 2022 zu 13,5 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es kann ans Bundesgericht weitergezogen werden. Der Staatsanwalt hatte eine Freiheitsstrafe von 18,5 Jahren und Verwahrung des Mannes und eine ambulante Massnahme gefordert.

Die Verteidigerin plädierte auf eine kurze Freiheitsstrafe wegen fahrlässiger Tötung, allenfalls Totschlag, und die umgehende Entlassung des Beschuldigten. Es sei für dessen Resozialisierung besser, die Therapie in Freiheit mit engmaschiger Betreuung zu absolvieren.

Quelle: sda
veröffentlicht: 20. Juni 2024 18:29
aktualisiert: 20. Juni 2024 18:29
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