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Nidwaldner Regierung will beim Finanzausgleich sparen

Kantonale Finanzen NW

Nidwaldner Regierung will beim Finanzausgleich sparen

19. Oktober 2023, 11:03 Uhr
Die Nidwaldner Finanzdirektorin Michèle Blöchliger (SVP) will den Finanzausgleich neu gestalten. (Archivaufnahme)
© KEYSTONE/URS FLUEELER
Der Kanton Nidwalden soll seine Beiträge in den innerkantonalen Finanzausgleich reduzieren. Dies schlägt der Regierungsrat als Massnahme gegen die drohenden Defizite des Kantons vor.

Wie die Staatskanzlei am Donnerstag mitteilte, solle der kantonale Beitrag in den Nidwaldner Finanzausgleich ab 2025 um rund zwei Drittel reduziert werden. Bislang finanzierte der Kanton den Finanzausgleich mit 6 bis 7 Millionen Franken, für 2024 sind 5,6 Millionen Franken budgetiert.

Die Staatskanzlei begründete die Massnahme mit den finanziellen Aussichten. Tiefere Steuereinnahmen, höhere Beiträge Nidwaldens an den nationalen Finanzausgleich, ein starkes Ausgabenwachstum und ausbleibende Ausschüttungen der Nationalbank an die Kantone machten es nötig, nach Sparmöglichkeiten zu suchen.

Langfristige Verbesserung

Die vom Regierungsrat vorgeschlagene Revision des Finanzausgleichsgesetzes, die nun in die Vernehmlassung geht, trage wesentlich zur langfristigen Verbesserung des Staatshaushalts bei, teilte die Staatskanzlei mit.

Kompensiert werden soll das kleinere kantonale Engagement im Finanzausgleich durch höhere Beiträge der finanzstarken Gemeinden. Davon betroffen wäre mit einem Plus von über 3 Millionen Franken in erster Linie Hergiswil. 2024 muss diese finanzstärkste Gemeinde des Kantons 12,9 Millionen Franken in den Finanzausgleich zahlen.

Der Regierungsrat erachte die Mehrbelastung für die finanzstarken Gemeinden als vertretbar, teilte die Staatskanzlei mit. Die finanzielle Situation der Gemeinden sei erfreulich und stabil.

Weniger im Topf

Auch die Nehmergemeinden müssen aber ihren Beitrag leisten. Die im Finanzausgleich verfügbaren Mittel würden im Vergleich mit den Jahren 2000 bis 2024 um total 0,5 Millionen Franken reduziert, teilte die Staatskanzlei mit. Diese Reduktion sei zumutbar.

Könne der Kanton seinen Anteil am innerkantonalen Finanzausgleich nicht reduzieren, müsste er die Steuern erhöhen, hiess es in der Mitteilung weiter. Dies würde sich auf alle Steuerzahlerinnen und -zahler sowie auf die Gemeinden auswirken und müsse verhindert werden.

Ein weitere Möglichkeit, wie der Kanton seinen Haushalt entlasten könnte, wäre die Verschiebung von Aufgaben zu Lasten der Gemeinden. Dies wäre aber ebenfalls nicht zielführend, teilte die Staatskanzlei mit.

Der Regierungsrat erachtet die von ihm ausgearbeitete Teilrevision des Finanzausgleichsgesetzes als dringend. Die Vernehmlassung dauert bis am 19. Januar 2024. Der Landrat soll die Vorlage im zweiten und dritten Quartal beraten, so dass die Neuerungen auf den 1. Januar 2025 in Kraft treten können.

Quelle: sda
veröffentlicht: 19. Oktober 2023 09:47
aktualisiert: 19. Oktober 2023 11:03
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