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Nidwalden will bei Stipendien die Pauschale für Kinder nicht senken

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Nidwalden will bei Stipendien die Pauschale für Kinder nicht senken

16. Januar 2025, 09:04 Uhr
Der Nidwaldner Bildungsdirektor Res Schmid will beim Stipendiengesetz Korrekturen anbringen. (Archivbild)
© Keystone/URS FLUEELER
Im Kanton Nidwalden sollen Personen mit Kindern, die minderjährig oder noch in Ausbildung sind, bei der Berechnung der Stipendien nicht tiefere Pauschalabzüge machen können. Die Regierung verzichtet auf die Reduktion, wie er am Donnerstag mitteilte.

Zurzeit können Gesuchstellende mit Kindern einen Pauschalabzug von 9000 Franken machen. Die Regierung plante, diesen Betrag auf 6000 Franken zu senken. Während der Vernehmlassung wurde dies kritisiert, teilte die Regierung in einem Communiqué mit. Ansonsten sei die Teilrevision zum Stipendiengesetz «überwiegend gutgeheissen» worden, hiess es weiter.

Leise Kritik gab es zu den Plänen, die Altersgrenze für den Bezug von Ausbildungsdarlehen von 40 auf 50 anzuheben. Vereinzelte hätten angeregt, die Altersgrenze weiter als nur auf 50 Jahre anzuheben, teilte der Regierungsrat mit. Dies, weil mit einem Anstieg des Pensionsalters zu rechnen sei und die Berufskarrieren länger dauern dürften. Die Regierung lehnte diesen Punkt jedoch ab.

Das revidierte Stipendiengesetz dürfte nun im 1. Quartal im Landrat diskutiert werden. Es soll laut Mitteilung am 1. Januar 2026 in Kraft treten.

Quelle: sda
veröffentlicht: 16. Januar 2025 09:04
aktualisiert: 16. Januar 2025 09:04