Nidwalden belässt den Steuerabzug für unbenutzten Wohnraum
Zufrieden mit dem Entscheid war die Regierung, die sich für die Beibehaltung des Steuerabzugs einsetzte. Finanzdirektorin Michèle Blöchliger (SVP) sagte in der Debatte vom Mittwoch, eine Abschaffung der Steuer sorge für «erheblichen Mehraufwand», für die Allgemeinheit bringe es «keinen spürbaren Nutzen».
Beim sogenannten Unternutzungsabzug handelt es sich um einen Steuerabzug, der gewährt wird, wenn ein Teil des Eigenheims nicht genutzt wird. So etwa, wenn die Kinder ausgezogen sind. Zulässig ist der Abzug allerdings nur, falls das Zimmer nicht möbliert ist und nicht mehr benutzt wird - auch nicht als Abstellkammer oder Gästezimmer. Auch gilt der Steuerabzug nicht bei Zweitwohnungen oder in Ferienhäusern.
Die vorberatende Kommission für Finanzen, Steuern, Gesundheit und Soziales (FGS) sprach sich im Vorfeld der Debatte für die Abschaffung des Steuerabzugs aus. Beim Unternutzungsabzug handle es sich um «einen alten Zopf, der abgeschnitten werden soll». Mit der Motion werde zwar das Problem der Wohnungsnot nicht behoben, der Vorstoss sei aber ein «erstes kleines Zeichen», sagte Kommissionspräsident Roland Käslin (FDP).
«Sorgen ernst nehmen»
Motionär Matthias Christen (GLP) sagte, neueste Statistiken hätten gezeigt, dass es im Kanton Nidwalden noch 100 offene Wohnungen gebe. Diese Ziffer zeige die Wohnungsnot sehr deutlich auf. Christof Gerig (Mitte) sagte, ein leerstehendes Haus blockiere Wohnraum, der dringend benötigt werde. Unterstützung erhielt das Ansinnen von den Linken. Daniel Niederberger (SP) sagte, der Unternutzungsabzug sei «ungerecht», das Privileg für die Eigenheimbesitzer «stossend».
Erfolgreich gegen die Abschaffung des Steuerabzugs weibelte die SVP. Armin Odermatt sagte, die Motion sei nicht sozial verträglich. Sie schwäche ältere Eigenheimbesitzerinnen und Eigenheimbesitzer. Reto Blättler (FDP) sprach sich für «weniger Bürokratie» aus. Er sei für Wohnbauförderung, das Ansinnen des Vorstosses sei jedoch im Rahmen der Diskussionen um die Steuergesetzrevision zu beraten. Weitere Stimmen kritisierten, einen positiven Effekt auf den Wohnungsmarkt sei nicht zu erwarten.
Auch einen Antrag der Mitte, die Motion in einen abgeschwächten Prüfauftrag umzuwandeln, fand keine Mehrheit im Parlament und wurde mit 21 zu 13 Stimmen abgelehnt.
Der Steuerabzug für unbenutzten Wohnraum kennen neben Nidwalden auch die Innerschweizer Kantonen Uri, Schwyz, Obwalden und Zug und die Kantone Basel-Land, Schaffhausen und Graubünden.