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Neue Regelung zur Mindeststrafe für Ersttäter bei Raserdelikten

Bundesgericht

Neue Regelung zur Mindeststrafe für Ersttäter bei Raserdelikten

14. Oktober 2024, 12:00 Uhr
Die Tessiner Polizei erwischte einen Autofahrer, der massiv zu schnell unterwegs war. (Themenbild)
© KEYSTONE/SAMUEL GOLAY
Ein im Tessin erwischter Raser erhält statt der erstinstanzlich ausgesprochenen bedingten Freiheitsstrafe eine bedingte Geldstrafe. Das Bundesgericht bestätigt dieses Urteil des Appellationsgerichts. Es entspricht der im Oktober 2023 in Kraft getretenen neuen Regelung.

Der Lenker war auf der Autobahn mit 188 km/h unterwegs. Die Höchstgeschwindigkeit betrug 100 km/h. Das Tessiner Appellationsgericht wandelte die erstinstanzlich ausgesprochene bedingte Freiheitsstrafe von 12 Monaten im November in eine bedingte Geldstrafe von 180 Tagessätzen um.

Dies war zulässig, hält das Bundesgericht in einem am Montag publizierten Urteil fest. Die neue Bestimmung im Strassenverkehrsgesetz sehe bei Raserdelikten vor, dass Ersttäter anstatt mit einer Mindeststrafe von einem Jahr Freiheitsstrafe mit einer Geldstrafe bestraft werden könnten.

Bedingung sei, dass der Täter in den letzten zehn Jahren nicht wegen Verbrechen oder Vergehen im Strassenverkehr mit ernsthafter Gefahr für die Sicherheit anderer respektive mit der Verletzung oder Tötung anderer verurteilt wurde.

Quelle: sda
veröffentlicht: 14. Oktober 2024 12:00
aktualisiert: 14. Oktober 2024 12:00
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