Mit Lügen in der Beichte vom Pfarrer Geld erschwindelt
Mit einer Freiheitsstrafe von 20 Monaten unbedingt belegt wurde ein vorbestrafter und spielsüchtiger IV-Rentner. Ihm wurde eine leicht verminderte Schuldfähigkeit attestiert. Er erschwindelte gemäss Kriminalgericht vom Pfarrer von 2014 bis 2018 hundert Darlehen im Gesamtbetrag von 150'000 Franken. Wegen seiner Spielsucht muss er sich zudem ambulant behandeln lassen.
Der hochverschuldete und ebenfalls vorbestrafte Mitangeklagte wurde mit einer Freiheitsstrafe von 27 Monaten bestraft. Diese Strafe wurde teilbedingt ausgesprochen. Er erschwindelte für sich 20 Darlehen in der Höhe von 165'000 Franken, geradestehen musste er aber auch für ertrogene 74'000 Franken, bei denen er als Mittäter seinen Kompagnon unterstützt hatte.
Landesverweise ausgesprochen
Die beiden Männer aus dem Kosovo sollen für mehrere Jahre aus der Schweiz ausgewiesen werden. Das am Dienstag publizierte Urteil ist noch nicht rechtskräftig, Berufung wurde angemeldet. Die Beschuldigten hatten vor dem Kriminalgericht einen Freispruch gefordert.
Der spielsüchtige IV-Renter tischte dem Pfarrer seine Lügengeschichten in der Beichte auf. Er habe Schulden, die ihn ins Gefängnis bringen könnten, seine Familie könnte auf der Strasse landen und des Landes verwiesen werden. Auch ersuchte er den Geistlichen um Darlehen, um kranke Verwandte im Kosovo besuchen zu können. Dabei habe er den Pfarrer «in perfider Form zunehmend unter Druck» gesetzt, erklärte das Kriminalgericht.
Erbschaft vorgegaukelt
Der Beschuldigte spiegelte dem Pfarrer vor, dank einer Arbeitsstelle respektive einer Erbschaft bald die Schulden zurückzahlen zu können. Er sei aber weder fähig noch willens gewesen, dies zu tun, hiess es im Urteil
Das Gericht bezeichnete das Tun des Beschuldigten als «durchtriebene Täuschungshandlungen». Der Pfarrer sei «etwas leichtgläubig» gewesen, eine Opfermitverantwortung könne ihm aber nicht vorgeworfen werden. Er sei von Berufs wegen verpflichtet, Menschen in Not zu helfen.
Ab 2017 sprach auch der zweite Beschuldigte, der den ersten zunächst nur zum Pfarrer gefahren hatte, bei diesem um Darlehen vor. So benötigte er angeblich Geld, um ein Gipsergeschäft zu gründen, in dem er auch den ersten Beschuldigten anstellen wolle.