Pensionskassen
Mindestzinssatz bei beruflicher Vorsorge bleibt bei 1,25 Prozent
Vorsorgeguthaben der beruflichen Vorsorge werden 2025 weiterhin zu mindestens 1,25 Prozent verzinst. Dieser Mindestzinssatz bleibt unverändert. Er gibt vor, wie hoch das Vorsorgeguthaben der Versicherten im Obligatorium mindestens verzinst werden muss.
Der Bundesrat liess sich an seiner Sitzung vom Mittwoch darüber informieren, dass eine Überprüfung des Satzes in diesem Jahr nicht notwendig sei, wie es seiner Mitteilung zum Entscheid hiess.
Die Eidgenössische Kommission für berufliche Vorsorge hatte sich Anfang September für die Beibehaltung des Satzes von 1,25 Prozent ausgesprochen. Die Gewerkschaften, die eine Erhöhung auf 1,5 Prozent gewünscht hatten, kritisierten die Empfehlung der Kommission.