News
International

Mindestzinssatz bei beruflicher Vorsorge bleibt bei 1,25 Prozent

Pensionskassen

Mindestzinssatz bei beruflicher Vorsorge bleibt bei 1,25 Prozent

9. Oktober 2024, 11:47 Uhr
Guthaben im Obligatorium der beruflichen Vorsorge werden auch 2025 zu mindestens 1,25 Prozent verzinst. Das hat der Bundesrat entschieden. (Themenbild)
© KEYSTONE/MICHAEL BUHOLZER
Vorsorgeguthaben der beruflichen Vorsorge werden 2025 weiterhin zu mindestens 1,25 Prozent verzinst. Dieser Mindestzinssatz bleibt unverändert. Er gibt vor, wie hoch das Vorsorgeguthaben der Versicherten im Obligatorium mindestens verzinst werden muss.

Der Bundesrat liess sich an seiner Sitzung vom Mittwoch darüber informieren, dass eine Überprüfung des Satzes in diesem Jahr nicht notwendig sei, wie es seiner Mitteilung zum Entscheid hiess.

Die Eidgenössische Kommission für berufliche Vorsorge hatte sich Anfang September für die Beibehaltung des Satzes von 1,25 Prozent ausgesprochen. Die Gewerkschaften, die eine Erhöhung auf 1,5 Prozent gewünscht hatten, kritisierten die Empfehlung der Kommission.

Quelle: sda
veröffentlicht: 9. Oktober 2024 11:47
aktualisiert: 9. Oktober 2024 11:47