Menschen mit Hochschulabschluss werden bei Einbürgerung bevorzugt
Im Untersuchungszeitraum verfügte nach altem Einbürgerungsrecht rund ein Drittel der Eingebürgerten über einen Hochschulabschluss. Nach neuem Recht sind es nahezu zwei Drittel, wie die Eidgenössische Migrationskommission (EKM), welche die Studie in Auftrag gab, am Donnerstag mitteilte. Der Anteil von Menschen, die über keine weiterführende Ausbildung verfügen, sank von 23.8 auf 8.5 Prozent.
Laut Studie sind die Zahlen eine Folge der deutlich restriktiveren gesetzlichen Vorgaben und eine Konsequenz der Handlungsspielräume der Kantone.
2018 wurden mit dem Bürgerrechtsgesetz neue, restriktivere Kriterien für die Einbürgerung eingeführt. Neu werden zum Verfahren nur noch Menschen zugelassen, die seit mindestens zehn Jahren in der Schweiz leben und eine Niederlassungsbewilligung besitzen.