Mehr Geld für universitäre Weiterbildung an Luzerner Spitälern
Die im Bereich der Forschung und universitären Lehre von den Listenspitälern erbrachten gemeinwirtschaftlichen Leistungen (GWL) werden im Kanton Luzern durch Staatsbeiträge abgegolten.
Unter Forschung und universitärer Lehre ist in erster Linie die Aus- und Weiterbildung von Ärztinnen und Ärzten zu verstehen, welche zu einem bedeutenden Teil durch die Spitäler gewährleistet wird. Insbesondere die Weiterbildung zum Facharzt oder zur Fachärztin nach Abschluss des Medizinstudiums erfolgt in den Spitälern.
Im kommenden Jahr sind die effektiven Kosten für diese Weiterbildungsleistungen der Listenspitäler deutlich höher als die Beiträge, welche der Kanton in der Vergangenheit bezahlte, schreibt die Regierung in einer Medienmitteilung vom Dienstag. Deshalb beantragt sie dem Parlament einen Sonderkredit von 4,96 Millionen Franken.