Martin Sellner in Kreuzlingen TG von Polizei abgeführt
Sellner überquerte bei Konstanz (D) die Grenze zur Schweiz und wurde unmittelbar danach von der Kantonspolizei Thurgau abgeführt, wie auf einem von Sellner am Samstagmorgen live gestreamten Video zu sehen war.
Die Kantonspolizei Thurgau bestätigte auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA, dass sie eine 35-jährige Person auf Schweizer Boden in Kreuzlingen angehalten und für weitere Abklärungen mitgenommen habe.
Der 35-jährige Sellner wollte am Samstagabend im Kanton Zürich an einem unbekannten Ort einen Vortrag halten. Das Bundesamt für Polizei (Fedpol) verfügte deshalb am 11. Oktober eine Einreisesperre bis zum 27. Oktober. Organisator der Veranstaltung ist die ebenfalls rechtsextreme Schweizer Gruppierung «Junge Tat».
Polizei beendete Vortrag im Kanton Aargau
Die «Junge Tat» wollte bereits im März dieses Jahres eine Veranstaltung mit Sellner durchführen, die jedoch von der Kantonspolizei Aargau abgebrochen wurde. Diese erteilte Sellner eine befristete Wegweisung für das Gebiet des Kantons Aargau.
Der österreichische Rechtsextremist hatte in diesem Jahr mit seinem Buch «Remigration - ein Vorschlag» für Aufsehen gesorgt. Darin fordert er die Ausweisung zahlreicher Menschen mit ausländischen Wurzeln aus Deutschland und anderen europäischen Ländern. Im Visier hat er dabei nicht nur kriminelle Ausländer, sondern auch «nicht assimilierte Staatsbürger».
Medienberichte über ein Treffen von Sellner mit Politikerinnen und Politiker in Potsdam (D) im November 2023, wo Sellner über Remigration referiert haben soll, sorgten für eine Welle der Empörung in Deutschland und führten zu zahlreichen Kundgebungen in deutschen Städten.
Sellner entwischte der Polizei in Neu-Ulm (D)
Am Freitagabend hielt Sellner in Neu-Ulm (D) einen Vortrag zu diesem Thema. Dabei kam es zu einem regelrechten Katz-und-Maus-Spiel zwischen ihm und der Polizei. Die Polizei stürmte die laufende Veranstaltung, konnte Sellner vor Ort jedoch nicht antreffen. Nach eigenen Angaben verliess er kurz vor dem Eintreffen der Polizei den Veranstaltungsort und kehrte später wieder zurück.
Ähnlich wie zuletzt das Schweizer Fedpol verhängten auch die zuständigen deutschen Behörden eine Einreisesperre gegen Sellner. Sellner wehrte sich jedoch gerichtlich gegen die im März verhängte Einreisesperre. Ein Gericht entschied im Juni, dass die Einreisesperre bis zu einer endgültigen Entscheidung in der Sache nicht vollzogen werden darf.
Gegen die Einreisesperre in die Schweiz hat Sellner ebenfalls juristische Schritte angekündigt. Gemäss der vom Fedpol publizierten Verfügung hat eine Beschwerde dagegen jedoch keine aufschiebende Wirkung. Bei Verstoss droht eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe.