Mann muss wegen Mordes in Genf 19 Jahre ins Gefängnis
Zudem verurteilte das Gericht den Angeklagten wegen versuchten Mordes an seiner Ex-Frau, von der er seit einem Jahr getrennt lebte. Mit ihr hatte er drei gemeinsame Kinder, die alle in Genf zur Schule gingen. Der Mann wird nach Verbüssung seiner Haftstrafe aus der Schweiz ausgewiesen.
Das öffentliche Interesse überwiege das Interesse des Angeklagten, seinen Kindern nahe zu sein, begründete das Gericht den Landesverweis. Die Anwältin des Angeklagten, Anna Sergeeva, schloss nicht aus, gegen den Landesverweis Rekurs einzulegen. Sie war der Ansicht war, dass ihr Mandant bei einer Rückkehr nach Somalia aufgrund des dort herrschenden Clan-Rechts gefährdet wäre.
Das Strafgericht stellte fest, dass der Angeklagte, als er dem neuen Lebensgefährten seiner Ex-Frau 19 Messerstiche zufügte, mit immenser Brutalität handelte. Er habe den Gedanken nicht ertragen können, dass die Mutter seiner Kinder ein neues Leben beginnen könnte.