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Luzerns Stadtregierung hält Jobsharing im Gremium für unpraktikabel

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Luzerns Stadtregierung hält Jobsharing im Gremium für unpraktikabel

11. Juli 2023, 10:30 Uhr
Der Luzerner Stadtrat nimmt Stellung zum Postulat der SP zu zeitgemässen Arbeitsbedingungen für Stadträte und Stadträtinnen. (Archivbild)
© KEYSTONE/URS FLUEELER
Die Luzerner Stadtregierung lehnt die Idee eines Jobsharings für Stadträtinnen und Stadträte ab. Gemäss dem Stadtrat ist die politische Verantwortung des Amtes unteilbar.

In einem Postulat fordern Mitglieder der SP-Fraktion des Stadtparlaments die Regierung auf, Arbeitsmodelle für eine mit der Familie besser vereinbare Stadtratstätigkeit zu entwickeln. Dies beispielsweise in Form von Jobsharing oder organisatorischen Massnahmen.

In seiner am Dienstag veröffentlichten Stellungnahme zum Postulat schreibt der Stadtrat, dass die Arbeits- und Leitungsteilung auf allen Hierarchiestufen der Verwaltung gefördert werde. Jedoch handle es sich bei den Stadtratsmitgliedern nicht um Verwaltungsangestellte sondern um politische Amtsträger- und Amtsträgerinnen.

Das Amt verlange, dass die Räte gegenüber dem Grossen Stadtrat und der Bevölkerung Rechenschaft ablegten. Und dies nicht nur als Teil des Gesamtstadtrats sondern auch als Einzelperson. Weiter nannte der Stadtrat die hohe Belastung und Verfügbarkeit des Amts als Gegenargumente. Abend- und Wochenendeinsätze gehörten zum Geschäft.

50'000 Franken für Erarbeitung

Neben den politischen Überlegungen sei die Amtsteilung auch nicht mit höherrangigem Recht vereinbar. Es sei davon auszugehen, das Anpassungen der Gemeindeordnung und des kantonalen Stimmrechtsgesetzes notwendig würden, schreibt der Stadtrat. So heisst es im derzeit gültigen Stimmrechtsgesetz zum Beispiel, dass ein Wahlvorschlag höchstens so viele Kandidatennamen enthalten darf, wie Sitze zu besetzen sind. Im Stadtrat sind das fünf Sitze.

Organisatorische Massnahmen zur Entlastung der Räte würden jedoch begrüsst. Beispielsweise durch eine sachgerechte Delegation von Aufgaben und Verantwortlichkeiten im Bereich der Verwaltungsführung an Stabsmitarbeitende. Den Rätinnen und Räten stehe es bereits heute frei, die eigene Direktion ihren Bedürfnissen entsprechend zu organisieren, heisst es weiter. Einheitliche Massnahmen möchte die Stadtregierung jedoch nicht implementieren.

Bei einer Überweisung des Postulats wäre der Stadtrat dazu aufgefordert, mögliche Arbeitszeitmodelle zu prüfen. Die Erarbeitung würde mindestens 50'000 Franken kosten, da externe Sachverständige beigezogen werden müssten.

Quelle: sda
veröffentlicht: 11. Juli 2023 10:30
aktualisiert: 11. Juli 2023 10:30
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