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Luzerner Stadtrat will keinen separaten Planungsbericht vorlegen

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Luzerner Stadtrat will keinen separaten Planungsbericht vorlegen

18. März 2024, 16:00 Uhr
Trotz wiederholt erfreulichen finanziellen Jahresabschlüssen in der Stadt Luzern ist die Prognose für die kommenden Jahre alles andere als sicher. (Archivbild)
© KEYSTONE/GAETAN BALLY
Der Luzerner Stadtrat will vor dem Budgetprozess 2025 keine spezielle finanzpolitische Auslegeordnung vorlegen, wie dies eine dringliche Motion aus den Reihen der Grünen fordert. Der Aufgaben- und Finanzplan (AFP) 2025 bis 2028 stelle den geforderten Planungsbericht dar, begründet er seine Haltung.

Die von Motion verlangten Informationen zu Entwicklungen, Auswirkungen von kantonalen Gesetzesrevisionen, Einschätzungen und Szenarien seien im AFP dargelegt, schreibt die Stadtregierung. Dieser werde der GPK und den Ratsmitgliedern wie üblich vorgängig zur Verfügung gestellt.

Der Stadtrat macht in seiner am Montag veröffentlichten Stellungnahme zur Motion darauf aufmerksam, dass er seit wenigen Jahren das Ergebnis der Jahresrechnung vor dem Verfassen des Geschäftsberichtes präsentiere. Er zeige damit, dass ihm daran gelegen sei, auch die Öffentlichkeit zeitnah über die finanzielle Situation der Stadt Luzern zu informieren.

Voraussichtlich am 23. April will der Stadtrat den Geschäftsbericht und die Jahresrechnung 2023 der Öffentlichkeit vorstellen. In diesem Zusammenhang sei jeweils auch ein erster Ausblick auf die bevorstehenden Entwicklungen möglich. Die Stadtregierung beantragt dem Parlament, die Motion als weniger verbindliches Postulat entgegenzunehmen.

Unsichere Prognose

Trotz wiederholt erfreulichen finanziellen Jahresabschlüssen in der Stadt Luzern ist die Prognose für die kommenden Jahre alles andere als sicher, schreiben die Motionäre. Verschiedene Faktoren erschwerten es den Parlamentariern, «gut abgestützte und weitsichtige» Budgetentscheidungen für die Zukunft zu treffen.

Sie forderten den Stadtrat deshalb auf, vor der stadträtlichen Verabschiedung des Budgets 2025 dem Parlament in einem separaten kurzen Planungsbericht eine finanzpolitische Auslegeordnung vorzulegen. Dieser sollte die Entwicklungsprognosen für die Steuererträge juristischer und natürlicher Personen enthalten und verschiedene Szenarien sowohl bei der Ertrags- wie auch der Aufwandsseite beleuchten.

Quelle: sda
veröffentlicht: 18. März 2024 16:00
aktualisiert: 18. März 2024 16:00