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Luzerner Stadtrat will keinen offiziellen Richard-Wagner-Badeplatz

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Luzerner Stadtrat will keinen offiziellen Richard-Wagner-Badeplatz

14. Juni 2024, 11:00 Uhr
Die Grünanlage beim Richard-Wagner-Museum ist kein offizieller Badeplatz. Der Luzerner Stadtrat will, dass dies weiterhin so bleibt. (Archivbild)
© KEYSTONE/URS FLUEELER
Die Luzerner Stadtregierung hat sich gegen die Idee eines offiziellen öffentlichen Badeplatzes bei der Richard-Wagner-Wiese ausgesprochen. Das «malerische Erscheinungsbild» soll im jetzigen Zustand erhalten bleiben und nicht ausgebaut werden, so der Stadtrat.

Um der intensiven Nutzung des Platzes zu begegnen, sind bereits Anpassungen wie eine Vergrösserung der Liegewiese vorgenommen worden, schreibt der Stadtrat in seiner Stellungnahme vom Freitag auf ein Postulat aus den Reihen der Mitte. Wer sich mehr «Komfort» wünsche, der könne die offiziellen Badeanlagen wie die Ufschötti oder die Strandbäder Lido und Tribschen nutzen.

Der Stadtrat betont, dass die Grünanlage beim Richard-Wagner-Museum - auch Tribschenhorn genannt - bereits heute kein offizieller Badeort sei. Das Baden dort werde nicht empfohlen und erfolge auf eigene Gefahr. Dennoch habe sich das Tribschenhorn über die Jahre bei der Bevölkerung zu einem beliebten Treffpunkt entwickelt.

Im Postulat forderten Grossstadtratsmitglieder Diel Tatjana Schmid Meyer und Roger Sonderegger (Mitte) den Stadtrat weiter auf, die Aufhebung des Bade- und Betretungsverbot bei der Schiffanlegestelle Tribschenhorn sowie des Fahrverbots auf dem Gehweg zu prüfen.

Der Schifflandesteg werde mehrmals täglich von Kursschiffen angefahren, schrieb der Stadtrat in seiner Stellungnahme. Das Badeverbot auf und unmittelbar um den Landesteg bestehe wegen der gefährlichen Sogwirkung. Damit Menschen dort Baden könnten, müsste die Anlegestelle geschlossen werden.

Auch am Fahrverbot will der Stadtrat laut Mitteilung festhalten. Werde es aufgehoben, müsse der Fussweg zugunsten der Grünfläche verbreitert werden. Auch würden zusätzliche Veloabstellplätze benötigt, obwohl in Gehdistanz genügend zur Verfügung stünden. Die Stadtregierung empfiehlt dem Grossen Stadtrat das Postulat abzulehnen.

Quelle: sda
veröffentlicht: 14. Juni 2024 11:00
aktualisiert: 14. Juni 2024 11:00
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