Luzerner Stadtrat will Baubeschränkungen nicht aufheben
Die Grünen-Fraktion forderte die Stadtregierung in einer Motion sowie einem Postulat unter anderem auf, die Aufhebung von privatrechtlichen Baubeschränkungen einzuleiten, wie aus der Stellungnahme des Stadtrats vom Freitag hervorging.
Diese Beschränkungen behinderten in der Bau- und Zonenordnung vorgesehene, raumplanerisch sinnvolle Nutzungen, wie zusätzlichen Wohn- oder Arbeitsraum. So verhinderten sie beispielsweise höhere Gebäude oder die Aufstockung bestehender Bauten.
Baubeschränkungen könnten mittels Enteignungsverfahren aufgehoben werden, schrieb der Stadtrat. Die Verfahrenskosten sowie die Entschädigungszahlungen seien jedoch schwer abzuschätzen. Wenn für die Betroffenen kein wesentlicher Vorteil entsteht, könnten die Kosten zwischen mehreren hunderttausend bis mehreren Millionen Franken liegen.
Verdichten nach innen wird verhindert
Als Beispiel nennt der Stadtrat das Bellerivequartier, wo eine quartierweite Baubeschränkung vollausgebaute Dachgeschosse verhindert. Eine Aufhebung würde die Seesicht beeinträchtigen, die Immobilienpreise beeinflussen und folglich auf Widerstand stossen. Im Streitfall könnten Kosten in Millionenhöhe entstehen. Ob sich die Kosten auf die interessierten Grundeigentümer abwälzen liessen, könne erst nach Verfahrensende geklärt werden.
Der Stadtrat stimmt zu, dass mit der Aufhebung in bestimmten Quartieren eine Verdichtung erreicht werden könnte, wie es hiess. Er warnt jedoch vor den nicht abschätzbaren Kosten sowie dem grossen Aufwand, wenn Baubeschränkungen im ganzen Stadtgebiet aufgehoben werden müssten.
Er schlägt deshalb vor, die Verdichtungsziele mit den bestehenden Instrumenten wie Bebauungsplänen und Teilrevisionen zu erreichen. Eine Aufhebung der Baubeschränkungen soll in Betracht gezogen werden, wenn Potenzial für zusätzlichen Wohnraum erkannt wird. In solchen Fälle will die Stadt proaktiv das Gespräch mit den Grundeigentümern suchen.