Luzerner Regierungsrat legt Steuergesetzrevision vor
Ab dem Jahr 2028 dürften die geplanten Massnahmen beim Kanton zu Mindereinnahmen von 57 Millionen Franken und bei den Gemeinden von 75 Millionen Franken führen. In diese Zahlen eingerechnet sind auch die erwarteten Mehreinnahmen aus der OECD-Mindestbesteuerung.
Von diesen Einnahmen sollen die Gemeinden die Hälfte und damit rund 23 Millionen Franken erhalten. In den ersten zwei Jahren sollen die Gemeinden, welche wegen der Steuergesetzrevision besonders hohe Ertragsausfälle haben, anteilsmässig mehr erhalten.
Mit der Revision will der Regierungsrat tiefere Einkommen und Familien entlasten, so mit einem neuen degressiven Abzug und einem höheren Kinderabzug. Auch Unternehmen sollen profitieren. Die Kapitalsteuer soll so in zwei Schritten von 0,5 auf 0,01 Promille je Einheit gesenkt werden.