Luzerner Regierung ist für strikteren Schutz der Schulkinder
Bisher musste ein Sonderprivatauszug nur bei Anstellungslücken, häufigem Stellenwechsel oder anderen Auffälligkeiten verlangt werden, wie aus der Stellungnahme der Regierung vom Dienstag auf eine Motion der SVP hervorgeht. Bisher war ein solcher Auszug nur bei Betreuungspersonen - beispielsweise einer Tagesstruktur - zwingend.
Der Sonderprivatauszug gibt Auskunft darüber, ob es einer Person verboten ist, mit Minderjährigen oder besonders schutzbedürftigen Personen zu arbeiten oder mit solchen in Kontakt zu treten.
Als zusätzliche Schutzmassnahme ist die Staatsanwaltschaft verpflichtet, das Bildungs- und Kulturdepartement zu benachrichtigen, sobald gegen Lehrpersonen oder Mitarbeitende schulischer Dienste ein Strafverfahren eröffnet oder erledigt wird. Das Departement prüft daraufhin die Möglichkeit eines Tätigkeitsverbots und informiert die betroffenen Schulen.
Neu sollen alle Auszüge liefern
Die Motion der SVP forderte zum Schutz der Kinder eine regelmässige und flächendeckende Überprüfung des Sonderprivatauszugs. Auch Personen mit laufender Anstellung sollen überprüft werden. Die Partei verlangt von der Regierung, eine gesetzliche Grundlage dafür zu erarbeiten.
Die Regierung sprach sich im Bericht für das Anliegen aus. Sie schlägt vor, eine bestehende Weisung anzupassen. Neu soll ein Strafregister- sowie ein Sonderprivatauszug von Lehrpersonen, Betreuungspersonen und Privatlehrpersonen eingefordert werden.
Dies jedoch nur bei der Erstanstellung. Denn aufgrund der Informationspflicht der Staatsanwaltschaft sei es kaum möglich, dass die Schulen nicht von allfälligen Verfahren erfahren würden. Sie empfiehlt die Motion als teilweise erheblich zu erklären.